§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Welle e.V.

– im Folgenden “Verein” genannt –

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Essen und soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen werden.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweckbestimmung

  1. Zweck des Vereins ist
    dieUnterstützung von Maßnahmen und geeigneten Aktivitäten auf dem Gebietder Jugendhilfe, Hilfe für chronisch Kranke, Behinderte und derAltenhilfe.
    Diese Zielsetzung und Zweck des Vereins wird insbesondere durch nachfolgende Massnahmen und Aufgabensteltungen verwirklicht:
    Aufklärung und lnformationsvermtttlung der Mitglieder undÖffentlichkeit über Möglichkeiten und Methoden sozialer Arbeit, umbenachteiligten Kindern und Eltern ein selbstbestimmendes Leben zuermöglichen, soziale Benachteiligung auszugleichen und die Belange vonAusgrenzung Betroffener und Bedrohter zu unterstützen.
    Durchführung/Beteiligung von Projekten im Bereich der Jugendarbeit,Behindertenhilfe und Altenhilfe, Konzeption und Durchführung vonVorträgen, Veranstaltungen, Tagungen und geeigneten Fort- undAusbildungsmaßnahmen.
    Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden,Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern vor allem im Reg.Bez. Düsseldorf und angrenzenden Reg. Bezirken auf dem Gebiet derJugendarbeit, Behindertenhilfe und Altenhilfe.
    Ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung dersteuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der der Jügendarbeit,Behindertenhilfe und Altenhilfe.
  2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeigneteMittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstigeZuwendungen eingesetzt werden.
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweckeim Sinn des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung inder jeweils gültigen Fassung.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendetwerden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft alsMitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremdsind oder durQh unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  7. Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern.
Innerhalb der Mitgliedschaft können sich aktive Mitglieder den im Verein direkt mitarbeitenden Mitgliedern anschließen. Fördermitgliedersind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereinsbetätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.

Welle e.V.

Welle e.V. ist ein Netzwerk engagierter Menschen im sozialen Bereich.
Wir arbeiten mit dem Wurzelwerk – Soziale Dienste GmbH – und anderen Vereinen/Institutionen zusammen, unterstützen und fördern deren Arbeit und Engagement mit unterschiedlichen auch eigenständigen Projekten.

Wir wollen mit unserer Arbeit die Selbstverantwortung von Menschen fördern, ihren Weg in den Alltag begleiten, um ihnen ein selbstverantwortetes Leben zu ermöglichen.
Die Hilfsangebote orientieren sich an den Bedürfnissen bzw. Defiziten.